Berufsbildungs­bereich

Das Eingangsverfahren (EV)

Das Eingangsverfahren dient den neuen Teilnehmer*innen dazu, sich einen ersten Einblick in die Werkstatt zu verschaffen. Hier soll festgestellt werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die berufliche Teilhabe ist. Die erste Zeit dient dem Kennenlernen der WfbM, ihrer Strukturen, Räumlichkeiten und dem Herausfinden von persönlichen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten. Hier findet die Eingangsdiagnostik über Werk-, Test- und Diagnostikverfahren, Sozialanamnese und berufliche Anamnese statt. Während des Eingangsverfahrens finden zwei bis drei Praktika in unterschiedlichen Berufsfeldern statt, um zu eruieren, welche Bereiche, Arbeitsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten in Betracht kommen. Zum Ende des Eingangsverfahrens wird ein Eingliederungsplan erstellt, indem die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers aufgenommen und Ziele für den anschließenden Förder- und Bildungsprozess gemeinsam aufgestellt werden.

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel bis zu drei Monaten.

Im Eingangsverfahren erhalten die Teilnehmer*innen über den jeweiligen Kostenträgen ein Ausbildungsgeld oder ein Übergangsgeld. Außerdem erhalten sie die Mittagsverpflegung, Arbeitskleidung, Fahrtkosten und Beiträge zur Sozialversicherung.

 

Der Berufsbildungsbereich (BBB)

An das Eingangsverfahren schließt sich der Berufsbildungsbereich an. Hier werden eine möglichst umfassende berufliche Bildung und eine Verbesserung der Leistungs- und Erwerbstätigkeit angestrebt. Es finden Arbeitserprobungen in verschiedenen Abteilungen statt, bei denen die Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmer*innen berücksichtigt werden. Auch sind im Berufsbildungsbereich Außenpraktika möglich, sodass die Teilnehmenden externe Erfahrungen sammeln können. Neben den praktischen Teilen, gibt es theoretische Schulungen, in denen unterschiedliche Qualifizierungsbausteine an die Teilnehmer vermittelt werden. Ebenso werden lebenspraktische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen gefördert und gestärkt.

Der BBB dient zur Bildung der beruflichen Kompetenzen und Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Sollte weitere Förderung benötigt werden, wird ein zweites Jahr BBB bewilligt. Die Kosten für den Berufsbildungsbereich übernimmt der jeweilige Kostenträger.

Im BBB haben die Teilnehmer*innen feste Ansprechpartner, die sog. Praxisanleiter*innen. Sie begleiten die Teilnehmer*innen in ihrem Praktikum, unterstützen und fördern sie bei der Arbeit mit entsprechenden Qualifizierungsbausteinen.

Der BBB dauert in der Regel bis zu 24 Monaten.

Nach dem Abschluss des Berufsbildungsbereichs und der Zustimmung des Kostenträgers erfolgt ein Wechsel in den Arbeitsbereich der WfbM oder ggf. in ein Außenpraktikum. Es wird ein Werkstattvertrag abgeschlossen und eine Lohneinstufung vorgenommen.

 

Junge Wilde

Im Berufsbildungsbereich „Junge Wilde“ machen wir ein separates Angebot für junge Menschen, für die das klassische Eingangsverfahren nicht passt. Diese Menschen in besonderen psychischen und sozialen Lebenslagen (die sogenannten „Jungen Wilden“) haben häufig eine konfliktreiche Kindheit und Jugend durchlebt und konnten keine stabile soziale Position einnehmen. Im BBB „Junge Wilde“ stellen wir daher nicht die Werkstatt, sondern die Entwicklung und Aktivierung der sozialen Möglichkeiten, insbesondere die Bindungsfähigkeit in den Vorder­grund.

Die Übergänge vom regulären Berufsbildungsbereich zur Integrations­assistenz sowie zu den Arbeitsgruppen und zum BBB „Junge Wilde“ sind fließend und werden für jede*n Mitarbeiter*in individuell abgestimmt.

Frauke Surkamp

Frauke Surkamp

Karriere bei der WAD